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GEMA und Bund Deutscher Karneval einigen sich über Veranstaltungstarife

2012

GEMA und Bund Deutscher Karneval einigen sich über Veranstaltungstarife
Die GEMA und der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichnet. Durch die Einigung mit dem BDK können Besonderheiten einzelner Veranstaltungsformate berücksichtigt werden. Zudem wurde der von der GEMA im April veröffentlichte Tarif hinsichtlich Zeitzuschlägen und Nachlässen modifiziert und besitzt somit Gültigkeit für die gesamte Veranstaltungsbranche. Der Antrag der GEMA für das aktuell laufende Schiedsstellenverfahren wird entsprechend angepasst. Der neue Tarif wird zum 1.4.2013 eingeführt.
Nachdem die Gespräche über die neuen Tarife auf Basis der Linearisierung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. bislang ergebnislos verlaufen sind, präsentiert die GEMA heute den ersten Gesamtvertrag, der in diesem Zusammenhang abgeschlossen werden konnte. Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Die lebendige Diskussion um die Tarifreform verdeutlicht den Wert der Musik in Deutschland. Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit dem BDK und die Unterzeichnung des Gesamtvertrags – ein wegweisendes Ergebnis und ein positives Signal in der Diskussion um die Tarifreform. Die von der Tarifreform betroffenen Veranstaltungen können sich über Einführungsnachlässe den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Die Entlastung kleinerer Veranstaltungen ist weiterhin sichergestellt. Dies ist ein guter Kompromiss für die Musikurheber und die Veranstaltungsbranche.“


Volker Wagner, Präsident des BDK, begrüßt die Einigung mit der GEMA: „Die Besonderheiten des karnevalistischen Brauchtums fanden in den im April veröffentlichten Tarifen noch keine Berücksichtigung. Deshalb haben wir schon frühzeitig konstruktive Gespräche mit der GEMA aufgenommen. Der heute unterzeichnete Gesamtvertrag ist zum Wohle unserer 5.000 Vereine und 2,5 Millionen Einzelmitglieder. Er mildert deutlich die Belastung der künftigen GEMAVergütungen und bietet unseren Mitgliedsvereinen eine Planungssicherheit für die nächsten Karnevalszeiten.“
Neben dem aktuell laufenden Schiedsstellenverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt, das die neue, lineare Tarifstruktur auf Angemessenheit prüft, führt die GEMA weitere konstruktive Verhandlungen mit verschiedenen Einzelverbänden, um auf Branchenbesonderheiten zu reagieren. „Wir sind optimistisch, dass wir auch die laufenden Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss führen werden“, so Georg Oeller.
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
• Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren.
• Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.
• Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
• Die Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.
• Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.

GEMA und Bund Deutscher Karneval einigen sich über Veranstaltungstarife

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